Einbruchschutz

  • 17 Mär 2020
  • Hölz Sicherheitstechnik GmbH

Einbruchschutz – ein gemeinsames Thema für Mieter und Vermieter

  • Die Zahl der Wohnungseinbrüche in Deutschland bleibt weiterhin hoch
  • Mehr als die Hälfte aller Deutschen wohnt zur Miete und schützt sich kaum gegen Einbrüche
  • Die Pflichten des Vermieters gehen über verschließbare Eingangs- und Wohnungstüren nicht hinaus, weitergehende Einbruchsicherungen sind Sache des Mieters

Im vergangenen Jahr wurden bundesweit 151.265 Wohnungseinbruchdiebstähle registriert. Neben Einbrüchen in Einfamilienhäusern dringen Einbrecher in Mehrfamilienhäusern häufig in die unten gelegenen Wohnungen über Balkon und Fenster sowie in die oberen Etagen ein, da dort weniger Bewohner vorbeikommen. Ein Großteil der Mietwohnungen ist weiterhin schlecht gegen Einbrüche geschützt und die Mieter kennen die eigenen Rechte und Pflichten in Bezug auf den Einbruchsschutz kaum.
Im europäischen Vergleich sind die Deutschen Spitzenreiter, wenn es um das Mieten geht. Laut des aktuellen Deloitte Property Index wohnen 54,3% der deutschen Bevölkerung zur Miete. Eine Klärung, wer für die Sicherheit in den vielen Mietwohnungen die Verantwortung und damit auch die Kosten trägt, ist daher wichtiger denn je.

Vermieter grundsätzlich wenig in der Pflicht
„Rechtlich gehen die Pflichten des Vermieters eines Mehrfamilienhauses in der Regel über verschließbare Eingangstüren und Wohnungstüren nicht hinaus“, erklärt Dr. Helmut Rieche, Vorsitzender der Initiative für aktiven Einbruchschutz. „Zwar sollen Gesundheit und Eigentum des Mieters möglichst geschützt werden, es gilt jedoch der sicherungstechnische Zustand, der bei Besichtigung und Vertragsschluss vorhanden war“, so Rieche weiter. Eine Nachbesserung kann nur verlangt werden, wenn sich vorhandene Einrichtungen nach dem Einzug als mangelhaft erweisen.

Abstimmung zwischen Mieter und Vermieter entscheidend
Weitergehende Einbruchsicherungen sind Sache des Mieters. Wenn dabei die Gebäudesubstanz berührt wird, muss der Vermieter einwilligen. Der Eigentümer kann dem Mieter den Einbau von Sicherheitstechnik nicht generell verwehren, doch der Mieter ist rechtlich verpflichtet, bei Mietvertragsende den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. 
Deshalb sollten alle Maßnahmen mit dem Vermieter im Voraus abgeklärt und schriftlich festgehalten werden. Ist es jedoch bereits mehrfach zu Einbruchsversuchen in eine Wohnung gekommen, kann der Mieter auf Kosten des Vermieters besondere Sicherungsmaßnahmen verlangen. Derartige bauliche Änderungen berechtigen den Vermieter dann aber zu einer Erhöhung der Miete.
 
Expertenrat einholen
Der Einbau von geprüfter Sicherheitstechnik sollte immer vom Fachmann erfolgen, denn eine fehlerhafte Installation macht die hochwertigsten Vorrichtungen wirkungslos. Die Initiative für aktiven Einbruchschutz informiert auf der Internetseite www.nicht-bei-mir.de herstellerneutral über Gefahren und sinnvolle Lösungen. Hier können auch direkte Ansprechpartner in der unmittelbaren Umgebung unter www.nicht-bei-mir.de/experte-finden gefunden werden.
In der Regel haben Vermieter als auch Mieter ein Interesse an einer besseren Sicherheitsausstattung und profitieren davon. Denn Sicherheitstechnik wirkt: Mehr als 44 Prozent aller Einbruchsversuche scheitern bereits an vorhandener Sicherungstechnik. Da die Sicherheit des Hauses oder der Wohnlage zunehmend zu einem Mietargument wird, sind Vermieter gut beraten, einbruchhemmende Eingangstüren und geprüfte Türschlösser in Wohnungen als Standard zu etablieren. 

Über „Nicht bei mir!“
„Nicht bei mir!“ ist eine herstellerneutrale, bundesweite Initiative für aktiven Einbruchschutz. Sie wurde im Jahr 2004 von Verbänden der Sicherheitswirtschaft und der Polizei gegründet, um Bürger zum Thema Einbruchschutz zu sensibilisieren, zu informieren und zu motivieren, selbst für ein sicheres Zuhause aktiv zu werden. Die Initiative weist auf Sicherheitslücken in Haus, Wohnung und Büro hin, informiert über wirksame Vorsichtsmaßnahmen und zeigt Wege zur fachlichen Beratung auf. „Nicht bei mir!“ wird von dem Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) unterstützt und von folgenden Verbänden getragen:

  • BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V.
  • Bundesverband der Sicherheitswirtschaft e.V. (BDSW)
  • Fachverband Schloss- und Beschlagindustrie e.V. (FVSB)
  • Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. (ZVEI)


Pressekontakt:
Initiative für aktiven Einbruchschutz “Nicht bei mir!”
c/o Hill+Knowlton Strategies GmbH, Tobias Enke
Friedrichstraße 148, 10117 Berlin
E-Mail: presse@nicht-bei-mir.de
Tel.: (030) 28 87 58-12
Fax: (030) 28 87 58-38
  

Hölz Sicherheitstechnik GmbH

Die Firma Hölz wurde von Hans-Joachim Hölz und seiner Frau Barbara am 1. März 1977 als Meisterbetrieb in Maintal-Bischofsheim in der Breulgasse 20 gegründet. Bereits drei Jahre später, im Jahre 1980, wurde daraus die Hölz Schlüssel und Sicherheitstechnik GmbH. Aufgrund des ständigen Wachstums der Firma fand im Jahre 1981 der Umzug des Ladengeschäftes in den Fechenheimer Weg 16 statt. Bereits 1987 expandierte die Hölz GmbH erneut und zog mit dem Büro und der Schlosserwerkstatt in die Spessartstraße 17. Das Zusammenlegen von Verkauf, Büro und Schlosserwerkstatt in die Spessartstraße 17 erfolgte im Januar 1994. Ein weiterer Meilenstein fand 2014 mit dem Umzug in wesentlich größere Räumlichkeiten in die Taunusstaße 64 statt. Ein einladender Showroom im Ladenbereich ermöglicht nun eine neue Form der Präsentation rund um das Thema Sicherheit für Wohnung, Haus und Betrieb./img/kunde/big_logo.png Die beiden Söhne, Thomas Hölz (Metallbaumeister) und Christian Hölz (Schreinermeister), wurden im Jahre 2004 zu Gesellschaftern und Geschäftsführern bestellt und leiten seit 2009 hauptverantwortlich die Firmengeschicke. Die Firma Hölz GmbH ist schon über 40 Jahre für Sie da! Auch in Zukunft sind wir gerne Ihr Spezialist für vorbeugenden Einbruch– und Brandschutz an Türen, Fenstern und Toren und für vieles andere mehr.